Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit 

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) finden auf sämtliche aktuellen und künftigen Lieferungen und Leistungen und auf sämtliche Service- und Wartungsdienstleistungen von Ascolite AG („ASC“) einschliesslich ihrer Aus-lieferungsstellen in Deutschland Anwendung.

1.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AVB sind nur gültig, wenn sie von ASC schriftlich akzeptiert wurden. Allgemeinen Einkaufsbedingungen und von diesen AVB abweichenden Vertragsbestimmungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 

2. Angebote und Preise 

2.1 Angebote von ASC sind grundsätzlich freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder wenn sie eine Annahmefrist enthalten.

2.2 Die Verpflichtung von ASC richtet sich ausschliesslich nach dem Inhalt des Angebots oder der Auftragsbestätigung von ASC sowie diesen AVB.

2.3 Angaben in Preislisten und anderen Publikationen von ASC wie z. B. Zeichnungen und technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich zugesichert werden.

2.4 Wenn nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise von ASC netto ab Werk von ASC („EX WORKS“ gemäss Incoterms 2010), exklusive Mehrwertsteuer, Installation und Instruktion.

3. Zahlungsbedingungen und Verrechnungsverbot 

3.1 Rechnungen von ASC sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zur Bezahlung fällig. Für Exportgeschäfte gelten die jeweils im Einzelfall vereinbarten Bedingungen (z. B. Vorauszahlung oder Akkreditiv).

3.2 Hält der Kunde den Zahlungstermin nicht ein, so hat er vom Zeitpunkt der Fälligkeit an ohne Mahnung einen Verzugszins von 1% per Monat zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, ASC etwaige im Zusammenhang mit der Mahnung und Eintreibung der Forderung entstehende Kosten zu bezahlen.

3.3 ASC ist berechtigt, vom Kunden die Vorauszahlung eines Teils oder des gesamten Kaufpreises zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei kundenspezifischer Fertigung von Liefergegenständen oder bei Vorleistungen seitens ASC.

3.4 Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit den ASC aus der Lieferung an den Kunden zustehenden Ansprüchen ist unzulässig.

4. Lieferung und Übergang von Nutzen und Gefahr 

4.1 Lieferfristen und Liefertermine sind ungefähre Richtwerte. Deren Einhaltung ist abhängig vom rechtzeitigen Erhalt sämtlicher für die Lieferung erforderlicher Angaben und Bewilligungen sowie der Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden.

4.2 Bei Lieferverzug setzt der Kunde ASC eine angemessene Nachfrist von mindestens vier (4) Wochen. Wird diese aus von ASC zu vertretenden Gründen überschritten, ist der Kunde berechtigt, die Annahme des verzögerten Teils der Lieferung zu verweigern.

4.3 Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens ASC.

4.4 Die Lieferfristen werden angemessen verlängert, falls der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt oder wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereichs von ASC liegen wie z. B. Krieg, Streik, Produktionsunterbrüche, Unfälle, Zulieferprobleme, behördliche Massnahmen oder höhere Gewalt.

4.5 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk von ASC („EX WORKS“ gemäss INCOTERMS 2010). Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Kunden über.

4.6 Wird der Versand oder die Übernahme des Liefergegenstandes durch den Kunden verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die ASC nicht zu vertreten hat, wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.

4.7 ASC ist berechtigt, Lieferungen zurückzubehalten, solange der Besteller mit der Zahlung fälliger Rechnungen im Verzug ist.

5. Rücktritt 

5.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Bestellungen ohne Einverständnis von ASC zu stornieren.

5.2  Warenrücksendungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung mit ASC erfolgen. Die Ware muss sich in einwandfreiem, komplettem Zustand und in Originalverpackung befinden. Auf Kundenwunsch speziell hergestellte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.

5.3 ASC ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn sich der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzug befindet.

6. Eigentumsübergang 

ASC bleibt Eigentümerin der Lieferung, bis der Kunde den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Der Kunde ermächtigt ASC, den Eigentumsvorbehalt im amtlichen Register eintragen zu lassen und verpflichtet sich, nichts zu unternehmen, was den Eigentumsvorbehalt von ASC gefährden könnte.

7. Gewährleistung 

7.1 ASC gewährleistet, dass der Liefergegenstand frei von Material- und Herstellungsfehlern ist.

7.2 Mit Bezug auf von ASC gelieferte Software gewährleistet ASC ausschliesslich, dass diese grundsätzlich den in der Softwaredokumentation aufgeführten Spezifikationen entspricht. ASC gewährleistet hingegen nicht, dass die Software frei von Fehlern ist und dass der Kunde die Software ohne Unterbruch nutzen kann. Soweit die Software zusammen mit einem End User License Agreement geliefert wird, findet dieses ausschliesslich Anwendung.

7.3 ASC gewährleistet, dass Service- und Wartungsdienstleistungen fachmännisch erbracht werden.

7.4 Für nicht von ASC hergestellte Liefergegenstände (Fremdgeräte) übernimmt ASC die Gewährleistung lediglich im Rahmen der Gewährleistung des Unterlieferanten.

7.5 Die Gewährleistungen in Ziffern 7.1-7.4 sind abschliessend und sämtliche weiteren Gewährleistungen sind ausgeschlossen.

7.6 Der Kunde verpflichtet sich, den Liefergegenstand innerhalb angemessener Frist nach Erhalt, spätestens aber innert 10 Kalendertagen, zu prüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich und detailliert zu rügen. Kommt der Kunde seiner Rügeobliegenheit nicht nach, sind seine Mängelrechte verwirkt.

7.7 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, verpflichtet sich ASC während der Gewährleistungsfrist nach eigener Wahl und auf eigene Kosten den mangelhaften Liefergegenstand zu reparieren oder die defekten Teile auszuwechseln. ASC ist auch berechtigt, dem Kunden gegen Rücknahme des mangelhaften Liefergegenstandes den Kaufpreis zurück zu erstatten. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Kosten zu übernehmen, die ASC dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen als den ursprünglichen Lieferort verbracht wurde.

7.8 Im Falle von Service- und Wartungsarbeiten wiederholt ASC während der Gewährleistungsfrist die mangelhaften Service- oder Wartungsarbeiten bzw. verpflichtet sich, alle durch eine Reparatur ausgebesserten oder ersetzten Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung wieder schadhaft oder unbrauchbar werden, nach der Wahl von ASC auszubessern oder zu ersetzen. Die obigen Mängelrechte des Kunden (Ziffern 7.7 und 7.8) verstehen sich unter Ausschluss der übrigen Mängelrechte wie Wandelung oder Minderung des Kaufpreises und Schadenersatz (Ziffer 8).

7.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung des Liefergegenstandes und für Reparatur- und Wartungsleistungen 3 Monate ab Ausführung der entsprechenden Arbeiten. Die Ansprüche des Kunden verjähren entsprechend den Gewährleistungsfristen.

7.10 Reparatur oder Ersatzlieferung führen nicht zu einer Verlängerung oder Unterbrechung der ursprünglichen Gewährleistungs- oder Verjährungsfrist.

7.11 Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die auf normale Abnutzung (insbesondere Verschleissteile), mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische oder elektrolytische Einflüsse oder Integration in die Umgebung des Kunden zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von ASC Änderungen oder Reparaturen am Liefergegenstand vornehmen.

8. Haftungsausschluss 

Die Ansprüche des Kunden gegenüber ASC sind in diesen AVB abschliessend geregelt. Die Haftung von ASC gegenüber dem Kunden sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Schäden wie zum Beispiel Produktionsausfall, Datenverlust oder entgangenen Gewinn, egal aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ASC. Der Haftungsausschluss gilt auch bei Beizug von Hilfspersonen durch ASC.

9. Vorschriften am Bestimmungsort 

Der Kunde hat ASC über die am Bestimmungsort der Lieferung und Leistung geltenden gesetzlichen, behördlichen und betrieblichen Sicherheits- und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Lieferung, die Montage und den Betrieb beziehen.

10. Geistiges Eigentum und Geheimhaltung 

10.1 Durch den Verkauf von Liefergegenständen bzw. die Lizenzierung von Software erwirbt der Kunde keine Patent-, Urheber- oder Markenrechte oder andere geistige Eigentumsrechte an den Liefergegenständen, Plänen, Zeichnungen oder an der Software. Dies gilt auch für den Fall, dass ASC für den Kunden spezifische Anpassungen an den Liefergegenständen oder an der Software vornimmt.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche von ASC erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht öffentlich bekannt sind.

11. Exportkontrolle 

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Liefergegenstände bzw. Software den Ausfuhrkontrollvorschriften der USA, der Schweiz sowie den Ein- und Ausfuhrbestimmungen anderer Länder unterliegen können. Der Kunde verpflichtet sich diese Bestimmungen einzuhalten und erkennt an, dass es ihm obliegt entsprechende Genehmigungen für den Export, den Re-Export und den Import der Liefergegenstände einzuholen, falls dies erforderlich sein sollte. Der Kunde verpflichtet sich, ASC von etwaigen Ansprüchen aus der Verletzung von Exportkontrollbestimmungen durch den Kunden schadlos zu halten.

12. Entsorgung 

Der Kunde entsorgt die von ASC gelieferten Liefergegenstände in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten gemäss den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften.

13. Unwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird sie durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 

14.1 Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtstand ist Zürich. ASC ist jedoch berechtigt, auch das am Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.

14.2 Das Rechtsverhältnis zwischen ASC und dem Kunden untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

ASCOLITE® 1/2005

Ascolite AG
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